Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Partner zur Nutzung der CityStamp Plattform

CityStamp - Innovative Kundenbindung

                           

Eine Brand der Logital GmbH                                
Von-Galen-Straße 115
D-41236 Mönchengladbach

Fon +49 (0) 2161 – 29 88 370
Fax +49 (0) 2161 – 29 88 371

                           

www.city-stamp.de                                
info@city-stamp.de

Registergericht: Mönchengladbach
Registernummer: HRB 19317
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Oliver Diederichs
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG: DE329039671                                


1. Allgemeine Regelungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die zwischen CityStamp und dem Händler geltenden Bedingungen für die Nutzung der Plattform city-stamp.de und der Web-App für iPhone, Android, Windows Phone und BlackBerry. Diese Geschäftsbedingungen können jederzeit unter partner@city-stamp.de in der jeweils gültigen Fassung abgerufen werden.

1.2 CityStamp bietet dem Nutzer die Möglichkeit, mittels einer zur Verfügung gestellten Web-App mit Hilfe seines Smartphones Treuepunkte von teilnehmenden Unternehmen und Dienstleistern (nachfolgend Partner genannt) zu sammeln, die im Backend-System gespeichert werden. Erreicht der Nutzer eine vom Partner festgelegte Zahl von Treuepunkten, kann er ebenfalls vom Partner angegebene Boni in Anspruch nehmen.

1.3 Ansprüche bezüglich des Sammelns der Treuepunkte und der Inanspruchnahme von Boni bestehen ausschließlich zwischen dem teilnehmenden Partner und dem Nutzer. CityStamp ist diesbezüglich lediglich technischer Dienstleister und schuldet insbesondere nicht die Gewährung der vom Händler angebotenen Boni.

1.4 CityStamp behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Nutzer in Textform (schriftlich, per Telefax oder per E-Mail) mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer dieser Änderung nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als vom Nutzer angenommen. CityStamp wird den Nutzer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Nutzer den geänderten Nutzungsbedingungen, haben beide Parteien das Recht zur fristlosen Kündigung.

2. Einrichtung eines Partnerkontos

2.1 Voraussetzung für die Nutzung von CityStamp durch den Partner ist der abgeschlossene Vertrag zwischen CityStamp und dem Partner.

2.2 Der Partner hat im Antrag auf Einrichtung eines Partnerkontos Kontaktdaten wie Name und Anschrift (kein Postfach), Telefonnummer, eine gültige E-Mail-Adresse und einen Ansprechpartner zu nennen. Die Anmeldung einer juristischen Person als Partner darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Durch die Einrichtung eines Händlerkontos kommt ein – soweit vereinbart kostenpflichtiger – Dienstvertrag auf unbestimmte Zeit zwischen CityStamp und dem jeweiligen Partner nach diesen Geschäftsbedingungen zustande. Die bei der Anmeldung erhobene E-Mail-Adresse wird für die Zusendung von künftigen Aktualisierungen, Informationen und Änderungen verwendet und ist daher bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.

2.3 Der Partner steht dafür ein, dass insbesondere die von ihm im Rahmen seines Vertrags mit CityStamp auf Einrichtung der Web-App gemäß Ziff. 2.2 gegenüber CityStamp, aber auch die gegenüber den Nutzern gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, CityStamp alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen.

2.4 CityStamp ist berechtigt, ein Partnerkonto zu löschen oder zu sperren, falls der Händler gegen diese Geschäftsbedingungen verstößt.

2.5 Alle Logins sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Partner verwendet werden. Der Partner ist verpflichtet, Login und Passwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Der Partner ist vorbehaltlich einer technischen Realisierung durch CityStamp befugt, Login-Daten für Mitarbeiter einzurichten. Er trägt die Verantwortung für die Geheimhaltung der Login-Daten und hat seine Mitarbeiter entsprechend anzuweisen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten hat der Partner CityStamp hierüber unverzüglich zu informieren. CityStamp behält sich vor, in diesem Fall sämtliche oder einzelne Zugangsdaten zu sperren. CityStamp behält sich weiter das Recht vor, insbesondere zum Schutz vor betrügerischen Aktivitäten Login und Passwort zu ändern; in einem solchen Fall wird CityStamp den Partner hierüber informieren.

2.6 CityStamp kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Partner gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Geschäftsbedingungen verletzt oder wenn CityStamp ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der Nutzer vor betrügerischen Aktivitäten:

a) Löschen von gesammelten Treuepunkten oder im CityStamp System veröffentlichten oder damit übermittelten Inhalten,
b) Sperrung des Partnerkontos und laufender Sammelaktionen,
c) Kündigung der Kooperationsvereinbarung.

3. Leistungen von CityStamp

3.1 CityStamp unterstützt den Partner bei der Kundenbindung durch das Bereitstellen eines elektronischen Systems zur Kundenbindung. Dazu betreibt CityStamp die Web-App, die für jeden Partner individualisiert wird sowie das dazugehörige Backend-System. Die dem Partner zur Verfügung gestellten Identifikationsmittel, wie z.B. Bar- oder QR-codes (im Folgenden „Codes“) oder unser digitaler Analogstempel (im Folgenden „eStamp“) ermöglichen es Nutzern, mit der CityStamp Web-App Treuepunkte zu sammeln, die im CityStamp-System gespeichert werden und dem Nutzer in der Partner Web-App angezeigt werden. Nach einer vom Partner festgelegten Anzahl können die Treuepunkte in Gutscheine eingetauscht werden, die vom Partner bestimmt und zur Verfügung gestellt werden.

3.2 Im Fall einer Kündigung des zwischen CityStamp und dem Nutzer abgeschlossenen Vertrages (nachfolgend „Nutzervertrag“) werden sowohl dem Nutzer als auch dem jeweiligen Partner der Punktestand des Nutzers mitgeteilt. Es ist alleinige Sache des Partners, in diesem Fall die Abwicklung der Einlösung von gesammelten Treuepunkten des Nutzers durchzuführen. CityStamp behält sich vor, nach Beendigung des Händlervertrages die Punktestände des Nutzers sowie jegliche weiteren händlerbezogenen Informationen des Nutzers löschen.

3.3 CityStamp behält sich vor, die Standorte des Partners, die das CityStamp System einsetzen, auf der city-stamp.de Website integrierten Partnersuche unter https://city-stamp.de/partnersuche anzeigen zu lassen.

3.4 Die Leistungen werden von CityStamp während der Laufzeit der zwischen dem Partner und CityStamp abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung erbracht.

4. Leistungen und Pflichten des Partners

4.1 Der Partner verpflichtet sich, in seiner Kundenkommunikation und in seinen Geschäftsräumen in angemessener Art und Weise auf das CityStamp System hinzuweisen und es den Nutzern zu ermöglichen, das CityStamp System bei dem Partner zu nutzen. Dazu kann der Partner bei CityStamp geeignetes Werbematerial kostenpflichtig oder je nach Vereinbarung kostenlos bestellen. CityStamp stellt dem Händler die zur Nutzung des CityStamp Systems notwendigen Codes bereit.

4.2 Der Partner hat seine Mitarbeiter in geeigneter Weise zu schulen, damit diese den Nutzern das CityStamp System im notwendigen Umfang erläutern können. CityStamp übernimmt kostenpflichtige Schulungsleistungen nur nach individueller Vereinbarung.

4.3 Der Partner verpflichtet sich zum sorgsamen Umgang mit den bereitgestellten Codes & eStamps. CityStamp weist darauf hin, dass trotz der von CityStamp implementierten Sicherungsmaßnahmen ein Missbrauch des Systems möglich ist, insbesondere in Form von Vervielfältigungen von Codes/eStamps oder Treuepunkten durch Mitarbeiter, Nutzer und Dritte. Der Partner hat jeden Missbrauch oder Missbrauchsverdacht unverzüglich an CityStamp zu melden, entweder per Telefon +49 (0) 2161 – 29 88 370, Fax +49 (0) 2161 – 29 88 371 oder E-Mail partner@city-stamp.de.

4.4 Der Partner hat sicherzustellen, dass die in der Kooperationsvereinbarung angegebenen Leistungen während der Laufzeit der Kooperationsvereinbarung von den Nutzern tatsächlich in Anspruch genommen werden können.

4.5 Für Gewährung von Gutscheinen gegenüber dem Nutzer ist allein der Partner verantwortlich. Dem Nutzer steht das Leistungsforderungsrecht hinsichtlich der gesammelten Treuepunkte und der versprochenen Gutscheine ausschließlich gegenüber dem Partner zu. Hinsichtlich der Gutscheine ist nur der Partner gegenüber dem Nutzer berechtigt und verpflichtet. Im Fall einer Beendigung des Nutzervertrages obliegt es dem Partner, zu prüfen, ob der Nutzer nach Ziffer 3.2 noch berechtigt ist, gesammelte Punkte einzulösen. Der Partner stellt CityStamp von allen etwaigen Ansprüchen der Nutzer im Hinblick auf gesammelte Treuepunkte und versprochene Gutscheine frei.

4.6 Dem Partner steht die Möglichkeit zur Verfügung, im CityStamp System angegebene Gutscheine jederzeit zu ändern. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Partners, derartige Änderungen vorzunehmen. CityStamp weist darauf hin, dass solche Änderungen Auswirkungen auf bereits gesammelte Treuepunkte haben und dass es Sache und Verantwortung des Partners ist, diese Änderungen im Verhältnis zu den Nutzern vertragskonform und in rechtlich zulässiger Weise vorzunehmen.

4.7 Im Fall von Änderungen, die den Betrieb des Partners betreffen und die für die Vertragsabwicklung relevant sind, ist der Partner verpflichtet CityStamp unverzüglich in Textform zu informieren.

4.8 Der Partner ist verpflichtet,

a) für eine angemessene Sicherung der Daten zu sorgen. Dies bezieht sich insbesondere auf den ihm übermittelten Punktestand der gesammelten Treuepunkte sowie den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins und Passwörtern und sonstigen Nutzerdaten;
b) in seinem Bereich eintretende technische Änderungen CityStamp umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit von CityStamp zu beeinträchtigen;
c) bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf CityStamp mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Partner erforderlich ist.

4.9 CityStamp räumt Partnern die Möglichkeit ein, das Erscheinungsbild der Web-App anzupassen, etwa indem der Partner das Logo oder das Titelbild in der App durch eigene Bilddateien ersetzt. Der Partner versichert, dass er ausschließlich solche Bilddateien verwenden wird, für deren Nutzung er ausreichende Rechte hat. Die Bilddateien dürfen keine Rechte Dritter oder das Ansehen von CityStamp verletzen sowie keinen strafrechtlich relevanten oder anstößigen Inhalt haben. Der Partner ist sich bewusst, dass CityStamp die Inhalte der und die Rechte an den Bilddateien nicht prüft, bevor diese in der angepassten App angezeigt werden. CityStamp behält sich vor, selbst oder durch Mitwirkung des Partners die Anpassung der App rückgängig zu machen und die Bilddateien des Partners zu entfernen.

4.10 Der Partner haftet vollumfänglich für alle aus der Anpassung von CityStamp oder der App entstehenden Schäden, soweit sie durch ein ursächliches Verhalten des Partners herbeigeführt wurden, gleich aus welcher Anspruchgsgrundlage und gleich ob verschuldet oder unverschuldet. Der Partner stellt CityStamp von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen der Anpassung, insbesondere wegen der rechtswidrigen Verwendung von Bilddateien, gegen CityStamp geltend machen können, einschließlich Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen; die Freistellung erstreckt sich auch auf alle CityStamp entstehenden Kosten, etwa solche für die Rechtsverteidigung (einschließlich Gerichts- und Rechtsanwaltskosten sowie Schadens-, Aufwendungsersatz- und angemessener Vergleichszahlungen).

4.11 Der Partner räumt CityStamp das Recht ein, mit dem Namen und dem Logo des Partners als Referenz zu werben. Dies umfasst das nicht-exklusive, unentgeltliche, unwiderrufliche, unterlizenzierbare, weltweite Recht, den Namen und das Logo zu kopieren, zu bearbeiten, anzupassen, zu verbreiten, zu senden, zu veröffentlichen, zum Abruf bereitzuhalten und sonst zu nutzen, und zwar für Werbematerialien, Kampagnen und sonstige Maßnahmen, in allen Formen und Medien, auf allen Verbreitungswegen, in Wort, Bild und Bewegtbild, physisch verkörpert und digital, offline und online (einschließlich Apps), in allen bekannten und künftigen Nutzungsarten.

5. Vergütung

5.1 Der Partner hat CityStamp die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Soweit nichts anderes geregelt ist, gelten die nachfolgenden Vergütungsregelungen.

5.2 Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich etwaig gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Es gelten die jeweils in der Kooperationsvereinbarung angegebenen Preise.

5.3 Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail im PDF Format nach Abschluss des Bestellvorgangs und der Bestätigung durch CityStamp.

5.4 Bei Laufzeitverträgen, hat der Partner den in der Kooperationsvereinbarung festgelegten Betrag zu zahlen. Die Zahlung kann kalendermonatlich oder jährlich erfolgen („Abrechnungsmodus“). Der Abrechnungsmodus wird zu Vertragsschluss in der Kooperationsvereinbarung festgehalten. Die zu zahlende Vergütung wird von CityStamp vorab je nach vereinbartem Abrechnungsmodus und erstmalig mit Vertragsschluss in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Er wird vom Bankkonto des Partners abgebucht, sofern der Partner CityStamp eine entsprechende Einzugsermächtigung erteilt hat.

5.5 Sofern der Partner CityStamp eine Einzugsermächtigung oder SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, verpflichtet sich der Händler, für ausreichende Deckung seines Kontos zu sorgen und die korrekte Angabe der Kontodaten in der Kooperationsvereinbarung sicher zu stellen. Weiterhin verpflichtet sich der Partner, keine Rückbuchungen von eingezogenen Beträgen zu veranlassen ohne CityStamp vorab schriftlich zu informieren. In obigen Fällen ist CityStamp berechtigt, die angefallenen Bankgebühren, mindestens jedoch EUR 20,00 Bearbeitungs-Entgelt, dem Händler in Rechnung zu stellen.

5.6 Im Falle von Bestellungen werden selbige grundsätzlich an die bei der Bestellung angegebene Lieferadresse ausgeliefert. Fälle höherer Gewalt sowie Maßnahmen von Behörden, Streiks und andere für CityStamp unabwendbare Ereignisse befreien CityStamp von der Leistungsverpflichtung. Angegebene Fristen und Termine sind in jedem Falle unverbindlich. Fixgeschäfte nach § 376 HGB bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Bestätigung. Der Partner ist bereits jetzt damit einverstanden, dass die Leistung auch in Teilen erfolgt.

6. Funktionsumfang und Verfügbarkeit von CityStamp

6.1 CityStamp behält sich das Recht vor, Inhalt und Funktionsumfang des CityStamp Systems zu ändern oder zu erweitern.

6.2 CityStamp bemüht sich um einen zuverlässigen Betrieb des Systems während der Laufzeit der Kooperationsvereinbarung. Eine durchgehende Verfügbarkeit kann CityStamp jedoch nicht gewährleisten. Die Verfügbarkeit des Systems beträgt im Schnitt 98% im Jahresmittel. Die Client-seitige Anbindung an das System liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Die Ausfallzeit wird in vollen Minuten ermittelt und errechnet sich aus der Summe der Entstörungszeiten pro Jahr. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiträume, die der Anbieter als sogenannte Wartungsfenster zur Optimierung und Leistungssteigerung kennzeichnet sowie Zeitverlust bei der Störungsbeseitigung durch Gründe, die nicht durch den Anbieter zu vertreten sind und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt. 

6.3 CityStamp ist berechtigt, den Zugriff auf die hinter dem System stehende Infrastruktur zu beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist oder wenn dies Wartungsarbeiten oder zur ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient. Wartungsarbeiten können von CityStamp zudem jeden Tag und zu jeder Uhrzeit durchgeführt werden.

7. Haftung, Gewährleistung, Freistellung

7.1 CityStamp haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen entstehen CityStamp bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.2 Für von CityStamp nicht verschuldete Störungen der Netzwerkverbindungen zwischen der CityStamp Web-App und dem CityStamp Server übernimmt CityStamp keine Haftung.

7.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von CityStamp.

7.4 CityStamp übernimmt keine Gewähr für die Identität und die Verfügungsbefugnis der Nutzer. Bei Zweifeln ist der Partner gehalten, sich in geeigneter Weise über die Identität sowie die Verfügungsbefugnis des Nutzers zu informieren.

7.5 Gewährleistungsansprüche kann der Partner gegenüber CityStamp nur für solche Mängel geltend machen, die unverzüglich telefonisch, ersatzweise schriftlich gegenüber CityStamp gerügt worden sind.

7.6 CityStamp haftet bei Verzögerungen von Lieferungen oder sonstigen Leistungsstörungen nicht auf Schadensersatz, sofern kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden. Die sonstigen Rechte des Partners, insbesondere das Rücktrittsrecht, bleiben unberührt.

7.7 Der Partner verpflichtet sich, alle Handlungen zu unterlassen, welche den Betrieb von CityStamp gefährden oder stören oder welche eine Verletzung dieser Geschäftsbedingungen darstellen, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Weiterhin wird er dafür Sorge tragen, dass seine über CityStamp übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Schadprogrammen behaftet sind. Der Partner verpflichtet sich, CityStamp alle Schäden zu ersetzen, die aus der Verletzung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus CityStamp von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Verletzung dieser Pflichten durch den Partner gegen CityStamp geltend machen.

8. Abtretung und Aufrechnung

8.1 Eine teilweise oder vollständige Übertragung oder Abtretung der Rechte des Partners aus dem Vertrag mit CityStamp auf Dritte ist ausgeschlossen.

8.2 Zur Aufrechnung gegenüber CityStamp ist der Partner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.

9. Vertragsschluss, Laufzeit

9.1 Die Web-App richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende. Alle getätigten Vertragsabschlüsse enthalten eine in der Beschreibung und auf der Rechnung festgehaltene CityStamp Nutzungslizenz. CityStamp räumt sich ein, die den jeweiligen Partner rechtzeitig vor Ablauf der Lizenz zu informieren. Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB sowie rechtsfähigen Personengesellschaften oder Kleingewerbetreibenden, eingetragenen Vereinen oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Mit der Aufgabe einer Bestellung zur Einrichtung der Web-App erklärt der Partner ausdrücklich, dass das Geschäft für seine gewerbliche oder seine selbständige berufliche Tätigkeit bestimmt ist.

9.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der Kooperationsvertrag eine Laufzeit von einem Monat bzw. 12 Monate bei einem Jahresabo. Er kommt mit der Vereinbarung über den Kooperationsvertrag durch CityStamp bzw. einem CityStamp Vertriebspartners und dem Partner zustande. Der Vertrag verlängert sich bei dem Jahresabo um jeweils weitere zwölf Monate , wenn er nicht vorab mit einer Frist von 12 Wochen zum jeweiligen Laufzeitende im Voraus von einer der Parteien gekündigt wird. Bei monatlicher Zahlung kann der Vertrag monatlich zum Ende des laufenden Monats ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

9.3 Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund stellt für CityStamp insbesondere dar:

a) der Verstoß eines Partners gegen die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen, der auch nach gegebenenfalls erfolgter Fristsetzung nicht beseitigt wird;
b) die deliktische Handlung eines Händlers oder der Versuch einer solchen, z. B. Betrug;
c) andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von CityStamp liegen, wie z. B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen.

9.5 Jede Kündigung bedarf der Textform.

9.6 Im Fall einer Beendigung des Kooperationsvertrages teilt CityStamp dem Partner die von den Nutzern zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung gesammelten Treuepunkte mit. Die Nutzer erhalten eine Fehlermeldung und einen Hinweis auf die Beendigung des Kooperationsvertrages mit dem Partner, wenn sie versuchen, nach Vertragsbeendigung Treuepunkte beim Partner zu sammeln. Es ist alleinige Sache des Partners, in diesem Fall die Abwicklung der Einlösung von gesammelten Treuepunkten der Nutzer durchzuführen.

9.7 Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.

9.8 Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss nicht von CityStamp gespeichert.

10. Datenschutzhinweis

10.1 Zur Durchführung von Verträgen im CityStamp System (Anbahnung, Abschluss, Abwicklung, Gewährleistungen und Rückabwicklung), für unsere Servicedienste, die technische Administration, eigene Marketingzwecke und der Sicherstellung der zwischen Ihnen und uns bestehenden Korrespondenz erheben wir zur Eröffnung eines Partnerkontos personenbezogene Daten, die im Einzelnen umfassen: Name, Kontaktdaten, Zahlungsdaten, E-Mail, Telefonnummer.
Bei Zahlungsstörungen kann eine Forderung an ein Inkassounternehmen abgetreten werden. Außerdem können Informationen an Auskunfteien übersandt werden. Die Weitergabe der hierzu erforderlichen personenbezogenen Daten richtet sich nach den Ausführungen zur Bonitätsprüfung. Die weitergegebenen Daten dürfen von den Dienstleistern ausschließlich zum Zweck ihrer Weitergabe verwendet werden.

10.2 Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, sofern wir dazu nicht gesetzlich verpflichtet sind oder Sie uns zuvor eine entsprechende Einwilligung erteilt haben.

10.3 Sie erhalten jederzeit ohne Angaben von Gründen kostenfrei Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten. Sie können jederzeit Ihre bei uns erhobenen Daten sperren, berichtigen oder löschen lassen. Sie können jederzeit die uns erteilten Einwilligung zur Datenerhebung und Verwendung ohne Angaben von Gründen widerrufen. Wenden Sie sich dazu an partner@city-stamp.de.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende Geschäftsbedingungen des Partners erkennt CityStamp nicht an, es sei denn, CityStamp hat diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

11.2 Erfüllungsort für alle Dienstleistungen ist der Sitz von CityStamp in Mönchengladbach.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Soweit der Partner Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Mönchengladbach ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. CityStamp ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Partners zu klagen.

11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.